Bürgerservice | Stadt Emsdetten

eAuskunft - Gewerbeauskunft

Details

Mit der eAuskunft können Sie online nach Gewerbebetrieben suchen, die bei der Stadt Emsdetten angezeigt wurden. Die öffentliche Suche ermöglicht den Abruf der allgemein zugänglichen Grunddaten eines Gewerbebetriebes, insbesondere der Firmenbezeichnung, der betrieblichen Anschrift sowie der angezeigten Tätigkeit.

Darüber hinaus können amtliche Gewerbeauskünfte beantragt werden. Die Erteilung weitergehender Auskünfte setzt das Vorliegen eines berechtigten oder rechtlichen Interesses voraus. Die gesetzlichen Voraussetzungen werden durch die Stadt Emsdetten geprüft.

Die Daten basieren auf den bei der Stadt Emsdetten eingegangenen Gewerbeanzeigen. Freie Berufe, wie beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Architektinnen und Architekten, sind nicht Bestandteil des Gewerberegisters.

Aktualität der eAuskunft - Gewerbeauskunft

Alle angebotenen Daten sind jeweils tagesaktuell. Somit können von der Stadt Emsdetten nur die Gewerbedaten bereitgestellt werden, die auch von den Unternehmen gemeldet werden. Sofern einzelne Betriebe keine entsprechende Gewerbeanzeige erstatten, können deren Daten selbstverständlich auch nicht in der eAuskunft enthalten sein.

Voraussetzungen

Die öffentliche Suche steht allen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung.

Für die Erteilung einer amtlichen Gewerbeauskunft ist ein berechtigtes oder rechtliches Interesse nachzuweisen. Die Entscheidung über die Auskunftserteilung erfolgt nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen durch die Stadt Emsdetten.

Unterlagen

Für die öffentliche Suche sind keine Unterlagen erforderlich.

Für die Beantragung einer amtlichen Gewerbeauskunft sind ein ausgefüllter Antrag sowie geeignete Nachweise zum berechtigten oder rechtlichen Interesse einzureichen. Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Die öffentliche Suche erfolgt unmittelbar online. Amtliche Gewerbeauskünfte werden nach Prüfung der eingereichten Unterlagen bereitgestellt.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für die eAuskunft findet sich in § 14 der Gewerbeordnung. Danach können die Grunddaten Name, Anschrift und Tätigkeit eines Unternehmens öffentlich zugänglich gemacht werden. Für weitergehende Daten gelten die einschränkenden Regelungen des § 14 Abs. 7, 8, 11 und 12 GewO.