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Hund angemeldet? Stadt überprüft Hundebestand

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter haben daher nur noch wenig Zeit, ihre „Vierbeiner“ bei der Stadt anzumelden, bevor die Stadt Emsdetten ab Oktober den Hundebestand im Stadtgebiet flächendeckend überprüfen wird.

Durchgeführt wird die Hundebestandsaufnahme von einem Fachunternehmen in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2021. Mitarbeitende des Fachunternehmens werden alle Haushalte wochentags von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr und samstags bis 17.00 Uhr aufsuchen. Das Dienstleistungsunternehmen wird erfragen, ob Hunde im Haushalt leben. Es besteht keine Pflicht zur Auskunft. 

Sollte dann durch die Stadt festgestellt werden, dass diese Hunde nicht gemeldet sind, müssen Hundehalterinnen und Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Bußgelder können bis zu 5.000 Euro geltend gemacht werden. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter trägt eine von der Stadt ausgestellte Legitimation bei sich. Die Wohnung muss hierbei nicht betreten werden. Vor Ort werden keine Steuern und Gebühren erhoben. Selbstverständlich werden Hygienemaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie eingehalten.

Die „Vierbeiner“ können bei der Stadt Emsdetten bevorzugt über das Online-Formular unter www.emsdetten.de oder telefonisch unter 02572/922-0 angemeldet werden. Sofern die Meldung über das beauftragte Fachunternehmen erfolgt, ist eine zusätzliche Mitteilung durch die Halterin oder den Halter nicht mehr erforderlich.

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Stadt Emsdetten eine jährliche Hundesteuer. Derzeit beträgt die jährliche Hundesteuer 96 Euro für einen Hund. Entsprechend mehr müssen Hundehalterinnen und Hundehalter für zwei oder mehr Hunde bezahlen. In der Vergangenheit musste festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung nachgekommen sind. Insgesamt geht die Stadt davon aus, dass 30 bis 40 Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Dies kommt insbesondere dann vor, wenn zwei oder mehrere Hunde in einem Haushalt gehalten werden. Den Hundehalterinnen und Hundehaltern wird daher dringend empfohlen, die „Vierbeiner“ schnellstens anzumelden, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.