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Tauben in der Emsdettener Innenstadt: Aktuelle Entwicklungen

Der Beschluss bestätigt die rechtmäßige Anordnung der beantragten Ersatzzwangshaft durch das Verwaltungsgericht Münster, womit nun ein rechtskräftiger und vollstreckbarer Beschluss einer Haftanordnung vorliegt.

Die Stadt Emsdetten prüft derzeit die weiteren Verfahrensschritte. Konkret geht es hierbei um die Frage, in welcher Form der Beschluss umgesetzt wird und welche Maßnahmen sich daraus ergeben. Bei der Umsetzung des Beschlusses und der Haftvollziehung ist die Stadt Emsdetten auf die Unterstützung durch die für solche Fälle zuständigen Vollzugsbehörden angewiesen. Ein derartiges Verfahren kann die Stadt Emsdetten nicht eigenständig durchführen. Vor einer Vollstreckung des Haftbeschlusses sind noch Abstimmungen mit den Vollzugsbehörden, aber auch mit anderen Behörden erforderlich. Welchen zeitlichen Umfang dies letztendlich in Anspruch nehmen wird, kann noch nicht abgeschätzt werden. Die Stadt Emsdetten befindet sich somit derzeit im Prozess der umfassenden Prüfung des nachgelagerten Verfahrens, um sicherzustellen, dass sämtliche rechtlichen Aspekte gewissenhaft berücksichtigt werden.

Hierbei ist sich die Stadt Emsdetten der hohen Sensibilität dieses Themas bewusst. Die weiteren Schritte erfolgen daher in enger Zusammenarbeit mit weiteren Behörden, darunter auch das Veterinäramt des Kreises Steinfurt. „Es ist unser vorrangiges Ziel, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu handeln“, so Bürgermeister Oliver Kellner.

Zum Schutz der persönlichen Rechtsgüter der betroffenen Personen wird die Stadt Emsdetten bewusst darauf verzichten, detaillierte Informationen im Zusammenhang mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zu kommunizieren.