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Neue Gebührenordnung – Parkscheinautomaten werden umgestellt

Geänderte Gebührenordnung

Seit Montag, 01. Januar 2024 ist eine geänderte Parkgebührenordnung in Kraft getreten. Im Zuge der vorgenommenen Anpassungen gelten seit diesem Zeitpunkt neue Parkregelungen für Elektrofahrzeuge sowie eine neue Parkgebührenstruktur.

Seit Jahresbeginn ist das Parken für E-Fahrzeuge nicht mehr kostenfrei. Für das Parken der E-Fahrzeuge ist aktuell ein entsprechender Parkschein zu ziehen. Lediglich E-Fahrzeuge, die auf den dafür vorgesehenen Parkflächen parken und währenddessen laden, dürfen weiterhin kostenfrei parken. Dies gilt jedoch nur innerhalb der angegebenen Höchstparkdauer von drei Stunden.

Die Anpassung der Parkgebühren erfolgt gemäß folgender Staffelung:

  • 30 Minuten: 1,00 Euro (Mindestgebühr)
  • 60 Minuten: 1,50 Euro
  • 120 Minuten: 3,00 Euro

Die „Brötchentaste“, die das kostenfreie Kurzzeitparken ermöglicht, ist von den Änderungen unberührt und steht weiterhin zur Verfügung.

Aus organisatorischen Gründen erfolgte die technische Umstellung der Automaten erst zu einem späteren Zeitpunkt.