politik

Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl

Damit hat jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.

Die amtliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis hat die Stadt Emsdetten im Amtsblatt Nr. 04 (Jahrgang 2025) veröffentlicht.