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bürgerservice
Neuer Fischereischein in NRW ab 1. Juli
Für Anglerinnen und Angler bringt die Umstellung einige Vorteile mit sich: Der Fischereischein wird nur noch einmal ausgestellt und behält lebenslang seine Gültigkeit. Voraussetzung für die Ausübung der Fischerei bleibt weiterhin die Zahlung der Fischereiabgabe für ein oder fünf Jahre. Ein Passfoto ist für die Beantragung künftig nicht mehr erforderlich.
Einmalig ins Bürgerbüro
Wer seine Fischerprüfung bestanden oder seinen Fischereischein bereits vor dem 1. Juli 2026 erhalten hat, muss den neuen Fischereischein einmalig bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Kommune beantragen. Dort werden die bisherigen Fischereischeine beziehungsweise Fischerprüfungszeugnisse auf Echtheit überprüft und die Daten in das neue Fischereiregister übernommen.
Bestehende Fischereischeine in Papierform behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zum jeweils eingetragenen Ablaufdatum. Ein sofortiger Umtausch ist daher nicht notwendig.
Antrag online oder vor Ort
Personen, die ihre Fischerprüfung ab dem 1. Juli 2026 erfolgreich ablegen, können den Fischereischein entweder im Bürgerbüro beantragen oder den Online-Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen www.meineverwaltung.nrw nutzen. Für die Online-Beantragung werden eine BundID sowie die eID-Funktion des Personalausweises benötigt.
Unabhängig davon bleibt das jeweilige Bürgerbüro weiterhin Ansprechpartner für die Beantragung von Fischereischeinen und die Zahlung der Fischereiabgabe.
Da die neue Scheckkarte zentral produziert wird, erfolgt die Ausstellung nicht mehr direkt vor Ort. Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten die Karte per Post. Zur Überbrückung stellt das Bürgerbüro eine Bescheinigung über die Beantragung aus, die bei Kontrollen durch die Fischereiaufsicht vorgelegt werden kann.
Diese Unterlagen müssen künftig mitgeführt werden
Mit der Einführung des neuen Systems müssen Anglerinnen und Angler bei der Fischereiausübung mehrere Nachweise bereithalten. Dazu gehören der Fischereischein – entweder als Scheckkarte, digital auf dem Smartphone oder als Ausdruck –, der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe, ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer sowie ein amtlicher Lichtbildausweis.
Da der neue Fischereischein dauerhaft gültig ist und weder ein Foto noch die Wohnanschrift enthält, dient der Personalausweis oder ein vergleichbares Ausweisdokument der eindeutigen Identifizierung. Jugendliche können ihre Identität auch mit einem Schülerausweis nachweisen.
Jugendfischereischein entfällt
Mit der Neuregelung wird außerdem der Jugendfischereischein abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln.
Vorteile der Digitalisierung
Neben einer höheren Fälschungssicherheit sollen die neuen Verfahren den Verwaltungsaufwand reduzieren und den Service für Bürgerinnen und Bürger verbessern. Die Fischereiaufsicht kann die Echtheit von Fischereischeinen und Nachweisen über die entrichtete Fischereiabgabe künftig digital überprüfen.
Geänderte Gebühren
Auch bei den Gebühren ergeben sich Änderungen. Für die Ausstellung eines Fischereischeins auf Lebenszeit fallen bei einer Online-Beantragung 18 Euro an, bei einer Beantragung über die örtlich zuständige Behörde 30 Euro.
Für den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr entstehen einschließlich Fischereiabgabe Kosten von insgesamt 14 Euro bei einer Online-Beantragung beziehungsweise 22 Euro bei Beantragung über die Kommune. Für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre betragen die Gesamtkosten 42 Euro online und 50 Euro bei Beantragung vor Ort.
Terminvergabe
Auch die Beantragung oder die Verlängerung des Fischereischeins funktioniert im Bürgerbüro der Stadt Emsdetten nur über vorherige Terminvereinbarung. Bürgerinnen und Bürger können über www.emsdetten.de/termin hierfür einen entsprechenden Termin im Vorfeld buchen.

