Verkehr

Westumgehung – Auslage der aktualisierten Unterlagen verlängert

Aufgrund eines redaktionellen Fehlers im Bekanntmachungstext der Bezirksregierung Münster, der im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Emsdetten vom 02. Juni 2021 veröffentlicht wurde, verlängert sich die Auslegungs- und Einwendungsfrist. Das Amtsblatt enthält auf Seite 63 unter Punkt acht eine Liste der in den Planunterlagen enthaltenen umweltbezogenen Unterlagen. Diese Liste war unvollständig und wurde nun um den Punkt „12.4.4. Ausnahmeprüfung Steinkauz“ ergänzt. Es wird darauf hingewiesen, dass lediglich die Auflistung im Bekanntmachungstext der Bezirksregierung unvollständig war. Die Unterlage „Ausnahmeprüfung Steinkauz“ selbst ist von Beginn an Bestandteil der ausliegenden Unterlagen gewesen und kann daher auch bereits seit dem 07. Juni 2021 eingesehen werden.

Die Planunterlagen liegen nun bis Dienstag, 20. Juli 2021, zur allgemeinen Einsicht im Rathaus aus. Zudem sind sie auch im Internet unter www.brms.nrw.de/go/verfahren (Stichwort: K 53n, Westumgehung Emsdetten) zu finden.

Da das Rathaus derzeit nur mit Terminvereinbarung zugänglich ist, müssen Interessierte, die die Planunterlagen im Rathaus einsehen wollen, telefonisch einen Termin unter 02572/922-502 vereinbaren.

Einwendungen gegen das Planverfahren können nun bis Dienstag, 03. August 2021, bei der Bezirksregierung Münster oder der Stadt Emsdetten abgegeben werden.

Die sonstigen Inhalte des Amtsblatts Nr. 15 der Stadt Emsdetten vom 02. Juni 2021 gelten weiterhin.

Weitere Informationen zur Westumgehung sind hier zu finden.