Ehrenamt

„2.000 x 1.000 € für das Engagement“: Kreisverwaltung hilft bei der Antragstellung

„Wir empfehlen sehr, den geplanten Antrag vorab zu besprechen, da es bei der Förderrichtlinie vieles zu berücksichtigen gibt. Beispielsweise können reine Sachmittel nicht gefördert werden. Förderfähige Ausgaben dürfen die Summe von 1.000 Euro nicht unterschreiten und förderfähige Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden“, erläutert Bettina Alt aus dem Büro des Landrates. Sie steht bei Fragen zur Verfügung unter Telefon 02551 692164. Förderfähige, gemeinschaftliche Aktionen und Events erhalten 1.000 Euro. Die Antragsfrist endet am 1. November 2022. „Da jedoch nur 49 Projekte im Kreis Steinfurt gefördert werden können und die Reihenfolge des Antragseingangs entscheidend ist, sollten Anträge frühzeitig gestellt werden“, rät Alt.

Auf der Homepage der Kreisverwaltung finden Interessierte unter www.kreis-steinfurt.de/ehrenamt alle wichtigen Informationen und den Zugang zum Antrags-Portal.