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Tauben in der Emsdettener Innenstadt

Das Füttern von Tauben ist in der Emsdettener Innenstadt wie in vielen Städten aufgrund entsprechender örtlicher rechtlicher Regelungen verboten, sodass gegen die Taubenfüttererin in der Vergangenheit zahlreiche Zwangs- und Bußgeldern verhängt wurden. Mittlerweile sind Bußgelder in Höhe von ca. 15.000 Euro rechtskräftig. Bei weiteren 15.000 Euro Bußgeldern liegen Einsprüche vor, die zu einer noch ausstehenden gerichtlichen Überprüfung führen. Zudem sind 5.000 Euro an Zwangsgeldern bestandskräftig, gegen Zwangsgelder in Höhe von 7.000 Euro hat die Taubenfüttererin Klage eingereicht. Neun Bußgeldverfahren befinden sich noch in der Anhörung, 26 Anzeigen müssen von der Verwaltung noch bearbeitet werden.

Trotz mehrerer Gerichtstermine, in denen die Rechtmäßigkeit der Bußgelder festgestellt wurde, hält die Taubenfüttererin an ihren täglichen Fütterungen fest – wohlwissend damit gegen das Fütterungsverbot der Stadt Emsdetten zu verstoßen.

Um die Taubenpopulation zu kontrollieren und einzudämmen, hat die Stadtverwaltung den Auftrag von der Politik bekommen, die Einrichtung eines Taubenhauses zu prüfen. Mit Hilfe von Taubenhäusern soll die Population von Tauben in Innenstädten kontrolliert werden. Dazu werden die Tauben in den Häusern versorgt und tierschutzgerecht Eier entnommen, um den Nachwuchs einzudämmen. Solche Taubenhäuser sind erfolgreich in vielen Städten installiert worden, so dass es gelang dort mittelfristig den Taubenbestand in der Innenstadt zu reduzieren. Aufgrund der Menge der Tauben – aktuell geschätzt ca. 400 – wären drei bis vier Taubenhäuser in der Innenstadt notwendig. Die Kosten pro Taubenhaus werden auf 7.000 Euro für die Einrichtung sowie auf 5.000 Euro laufende Kosten pro Jahr geschätzt. Neben der Kostenthematik ist jedoch die Standortwahl eine besondere Herausforderung. Die Standorte sollten sich in der Innenstadt befinden, gegen Vandalismus geschützt und für Mitarbeitende gut zugänglich sein, da nicht nur regelmäßig Futter aufgefüllt (ca. 25 kg reichen für 3 Tage), sondern auch Taubenkot entfernt werden muss.

 

Der wichtigste Aspekt für funktionierende Taubenhäuser ist jedoch, dass die Tauben außerhalb der Schläge nicht gefüttert werden. „In bisherigen Gesprächen und E-Mails machte die Taubenfüttererin jedoch deutlich, dass sie zunächst weiterhin gegen das Taubenfütterungsverbot verstoßen werde. Erst wenn sie selbst zu der Überzeugung gelange, dass alle Tauben ausreichend mit Futter und Wasser versorgt werden, werde sie die Fütterung einstellen“, erläutert Manfred Wietkamp, Fachdienstleiter für Bürgerservice, Öffentliche Ordnung und Soziale Leistungen. Bis ein Taubenhaus tatsächlich von allen Tauben angenommen werde, müsse durch die Errichtung von drei bis vier Futterstellen sichergestellt werden, dass alle Tauben mit Futter und sauberem Wasser versorgt werden. Diese Aufgabe solle von der Stadt übernommen werden, erklärte die Füttererin in Mails, die auch den Ratsmitgliedern vorliegen. 

 

Neben den Stadttauben hat die Einzelperson nach eigener Aussage in den vergangenen Monaten auch Wildtauben außerhalb der Innenstadt sowie neuerdings auch Krähen und Rabenvögel gefüttert. Die Stadt Emsdetten muss leider feststellen, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht dazu geführt haben, dass die Fütterungen der Tauben und anderer Tiere eingestellt wurden.

Wir sehen daher aktuell keine andere Möglichkeit, als unsere bisher schon teilweise ergriffenen Maßnahmen, wie die Beschlagnahme des Futters und die Ausstellung von Platzverweisen zu intensivieren. Weiter werden wir versuchen, beim Verwaltungsgericht Münster auf ein endgültiges Urteil hinzuwirken um dann die verhängten Zwangsgelder im Zweifel durch Ersatzzwanghaft vollstrecken zu können“, ergänzt Bürgermeister Oliver Kellner die aktuelle Situation. „Und parallel werden wir uns auch beim Amtsgericht Rheine um die Durchsetzung der Vollstreckung der Bußgelder im Wege der Erzwingungshaft bemühen.“

 

Welche Maßnahmen ergreift die Stadt aktuell und welche weiteren sind geplant?

  • Die vorliegenden Anzeigen werden weiterbearbeitet und Bußgeldverfahren durchgeführt.
  • Zur Reduzierung der Rattenpopulation wurde ein Schädlingsbekämpfer beauftragt. Auch hier ist für den Erfolg dieser Maßnahme die Einstellung der Fütterungen unabdingbar.
  • Das ausgestreute Futter wird soweit möglich und soweit Personalkapazitäten zur Verfügung stehen von städtischen Mitarbeitenden wieder aufgesammelt.
  • Durch Mitarbeitende des BBH werden aus den Nestern in Absprache mit dem Veterinäramt des Kreises tierschutzgerecht Eier entnommen und durch Gipseier ersetzt.
  • Die Stadt wird zudem nun bisher ergriffene Maßnahmen, wie z.B. die Beschlagnahmung des Futters und das Aussprechens von Platzverweisen, intensivieren.
  • Die Stadt wird darüber hinaus weitere rechtliche Schritte einleiten und die Vollstreckungsmöglichkeit von bestandskräftigen Bußgeldern durch Erzwingungshaft bzw. der Zwangsgelder durch Ersatzzwangshaft prüfen und beantragen.

Hintergrund: Bußgeld und Zwangsgeld

Bußgeld ist eine Strafe für ein begangenes Vergehen. Das Bußgeld sanktioniert somit eine in der Vergangenheit liegende Tat.

Zwangsgeld kann zur Durchsetzung eines Verwaltungsaktes erhoben werden. Es ist ein Beugemittel, welches in die Zukunft gerichtet den Schuldner zur Erfüllung seiner Pflichten anhalten soll. Es kommt in Betracht, um den Vollstreckungsschuldner zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung, ferner zu einer Duldung oder – im Fall des Taubenfütterns- zu einer zukünftigen Unterlassung zu bewegen.