Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister nach dem Bundesmeldegesetz | Stadt Emsdetten

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Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister nach dem Bundesmeldegesetz

Widersprüche können dem Bürgerbüro jederzeit schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Antragsformular ist im Bürgerbüro und am Ende dieses Artikels als Download verfügbar.

Im Amtsblatt der Stadt Emsdetten vom 16. September 2026 wird auf die Widerspruchsrechte ausführlich hingewiesen. Das Amtsblatt ist einsehbar unter www.emsdetten.de/amtsblatt. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros telefonisch unter 02572 / 922-616 oder per Mail unter buergerbuero@emsdetten.de gerne zur Verfügung.