Abfall

Gelbe Tonne ersetzt zum 1. Januar 2021 den Gelben Sack

Die Auslieferung erfolgt durch das Unternehmen Remondis, das vom Kreis Steinfurt mit der Sammlung und Entsorgung der Leichtverpackungen im Kreisgebiet ab Januar 2021 beauftragt wurde.

Das Verfahren zur Sammlung und Entsorgung von Leichtverpackungen wurde in der Vergangenheit wiederholt in Emsdetten auch politisch diskutiert. So wurde mithilfe einer Online-Umfrage Anfang November 2018 ein Meinungsbild erhoben, welches ergab, dass die Emsdettenerinnen und Emsdettener eine Gelbe Tonne bevorzugen, sofern der 14-tägige Abfuhrrhythmus beibehalten wird. Beteiligt hatten sich rund 13 Prozent der Emsdettener Haushalte, wenn davon ausgegangen wird, dass pro Haushalt eine Person abgestimmt hat.

Im weiteren Verlauf hatte der Rat der Stadt Emsdetten im Dezember 2018 entschieden, dass der Gelbe Sack zum 1. Januar 2021 durch die Gelbe Tonne ersetzt werden soll. Dies hat zum einen den Vorteil, dass zusätzlicher Abfall vermieden wird, da keine Gelben Säcke mehr ausgegeben werden müssen. Zum anderen wird das Problem umgangen, dass die dünnen gelben Plastiktüten reißen oder durch Tiere angefressen werden, sodass sich der Inhalt auf Straßen, bei Wind auch in der weiteren Umgebung verteilt.

 

Was ändert sich für die Bürgerin bzw. den Bürger?
Ab Januar 2021 wird es in Emsdetten keine Gelben Säcke mehr geben. Alle privaten Haushalte erhalten eine 240 Liter-Tonne mit schwarzem Korpus und gelbem Deckel. Die genaue Anzahl der Tonnen richtet sich, wie bei den anderen Abfallgefäßen auch, nach der Einwohnerzahl je Grundstück. Grundsätzlich erhält jeder Haushalt eine Tonne, die im vierzehntägigen Rhythmus geleert wird. Bei Haushalten ab fünf Personen kann bei Bedarf auch eine zweite Tonne bestellt werden. An Mehrfamilienhäusern, in denen mehr als 20 Personen gemeldet sind, können anstelle von Einzeltonnen auch 1.100 Liter-Rollcontainer aufgestellt werden.

Ebenso ist es möglich, sich bei Platzmangel mit dem Nachbarn eine Tonne zu teilen. Hierzu ist jedoch im Vorfeld eine Einigung mit dem Nachbarn erforderlich, wo die Tonne steht und wer sie zur Leerung an die Straße stellt.

Für die Brügerinnen und Bürger entstehen durch die Umstellung keine Kosten.


Sonderregelung erst nach Auslieferung der Tonnen beantragen
Einzelwünsche sind vom Grundstückseigentümer direkt an das Unternehmen Remondis zu richten. Das Unternehmen bittet jedoch darum, diese Sonderregelungen erst nach der Auslieferung der Gelben Tonnen zu beantragen, damit die Erstauslieferung zunächst möglichst reibungslos erfolgen kann.

An den Vorgaben zur Befüllung ändert sich nichts: In die Gelbe Tonne gehören weiterhin nur Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen. Informationen zur Befüllung der Gelben Tonne sind unter www.mülltrennung-wirkt.de zu finden.

Bei Fragen zur Aufstellung und Abfuhr der Gelben Tonnen steht das Unternehmen Remondis unter der Hotline-Nummer 02541 94450 oder per E-Mail an info.coesfeld@remondis.de gerne zur Verfügung. Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Emsdetten sind Stephanie Forstmann und Christiane Brüggemeyer (Tel. 02572/922-471 oder abfall@emsdetten.de). Informationen zur Abfuhr der Gelben Tonne sowie zu den Abfuhrtagen sind auch im Abfallkalender 2021 enthalten, der im Dezember 2020 an alle Haushalte in Emsdetten verteilt wird.

 

Hintergrund:
Mit Einführung der Verpackungsverordnung in Deutschland im Jahre 1991 wurden Hersteller und Handel verpflichtet, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und deren Entsorgung außerhalb der kommunalen Abfallentsorgung zu organisieren. Hierzu wurde in Deutschland flächendeckend ein privatwirtschaftlich organisiertes Sammel- und Entsorgungssystem eingerichtet, das derzeit von insgesamt zehn sogenannten „Systembetreibern“ unterhalten wird. Diese führen die Entsorgung der Verpackungsabfälle aus privaten Haushaltungen durch. Auftraggeber sind die Kreise und kreisfreien Städte. Durch das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz können die Städte und Gemeinden den Systembetreibern unter anderem zur Art der Sammlung der Leichtverpackungen bestimmte Vorgaben machen. So kann die Kommune zum Beispiel per Ratsbeschluss festlegen, ob die Leichtverpackungen vor Ort per Gelbem Sack oder Gelber Tonne eingesammelt werden sollen.