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- Elektronischer Schriftverkehr
- Förderprojekte
- Ausbau der Warnsysteme in Emsdetten
- Ausbau des August-Holländer-Museums
- Anschaffung eines fahrbaren Netzaggregates für die Notstromversorgung für die Kläranlage Emsdetten
- Blumenwiesen für die Stadt – das grüne Emsdetten wird schöner
- Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen
- Erneuerung Flutlichtanlage Stadion West
- Erstellung eines Wegenetzkonzeptes für die Stadt Emsdetten
- Erweiterung und Sanierung der Wilhelmschule
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Emsdetten
- Nachpflanzung von Bäumen zum Erhalt der grünen Infrastruktur
- Nahwärmenetz am Gymnasium Martinum
- Neubau der 3. Städtischen Kita am Silberweg
- Neubau (Erweiterungsbau) der Feuer- und Rettungswache
- Photovoltaik-Dachanlage auf dem neuen Baubetriebshof
- Potenzialstudie für die Kläranlage Emsdetten-Austum
- Restaurierung der Kriegergedächtniskapelle mit thronender Madonna (Westumer Kapelle)
- Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Emsdetten
- Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle „Ems-Halle“
- Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Emsdetten auf LED-Technik
- Sieben neue E-Fahrzeuge am Baubetriebshof
- Städtebauförderung – „Zukunft findet INNENstadt“ in Emsdetten
- Umgestaltung Schulhöfe an der Marienschule und der Schule Hollingen
- Weiterqualifizierung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin in einer Kindertageseinrichtung in praxisintegrierter Form
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verkehr
Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht
Die Benutzungspflicht für Radwege liegt vor, wenn eines der folgenden Verkehrszeichen am Radweg angebracht ist:
Verkehrszeichen Nr. 237 „Radweg“
Verkehrszeichen Nr. 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ oder
Verkehrszeichen Nr. 241-30 „Getrennter Geh- und Radweg“
Wenn an hochbordgeführten Radwegen keine Beschilderung vorhanden ist, handelt es sich um einen sogenannten „Anderen Radweg“. Die Benutzung des Radwegs ist in diesem Fall freiwillig. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an unsichere Radfahrende. Auch wenn ein Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ am Gehweg angebracht ist, dürfen Radfahrende den Gehweg mitbenutzen, können jedoch ebenso auf der Straße fahren. In diesem Fall ist aber Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
Wenn kein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrende auf der Straße im sogenannten „Mischverkehr“ mit dem Kraftfahrzeug-Verkehr fahren.
Grund für die Aufhebung ist die Anpassung der Beschilderung an die aktuellen Regelwerke für Radwege.