innenstadt

Wildes Plakatieren im Stadtgebiet ist verboten

Verboten ist auch, zugelassene Werbeflächen durch Überkleben, Übermalen oder in sonstiger Art und Weise zu überdecken. Dieses Verbot gilt auch für im unmittelbar angrenzenden Bereich zu den Verkehrsflächen und Anlagen gelegene und im Privateigentum befindliche Einfriedigungen, Hauswände und sonstigen Einrichtungen, d.h. auch hier ist jegliche Plakatierung nicht zulässig.

Plakate, die im öffentlichen Verkehrsraum aufgetaucht sind, wurden bzw. werden umgehend entfernt. Es wird geprüft, entstehende Kosten den Verursachenden in Rechnung zu stellen. Die Stadt Emsdetten möchte an dieser Stelle betonen, dass nicht die Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer, sondern diejenigen ordnungspflichtig sind, die die Plakate angebracht haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, an denen entsprechende Plakate von Dritten angebracht wurden, müssen somit keine Sanktionen o.ä. befürchten. Gleichwohl dürfen Eigentümerinnen und Eigentümer selbstverständlich Werbung, die ohne Genehmigung an deren privaten Zäunen, Laternen, Bäumen etc. angebracht wurde, entfernen und entsorgen.