verkehr

Radsaison beginnt - mit gegenseitiger Rücksichtnahme sicher durch den Straßenverkehr

Für ein harmonisches Miteinander aller Beteiligten wird daher an dieser Stelle noch mal auf die Regelungen zur Radwegebenutzungspflicht sowie auf die Regelungen der verschiedenen Kreisverkehre hingewiesen. Darüber hinaus sollten alle Verkehrsteilnehmenden natürlich immer mit angepasster Geschwindigkeit fahren und aufeinander Rücksicht nehmen.

Radwegebenutzungspflicht

  • Straßen ohne Radweg

An Straßen ohne Radwege dürfen Radfahrende natürlich im sogenannten „Mischverkehr“ gemeinsam mit dem Kraftfahrzeug-Verkehr auf der Fahrbahn fahren. Das ist zum Beispiel an den Straßen Lange Straße, Wibbelstraße und Schützenstraße der Fall. Der Mischverkehr sorgt für ein schnelleres und angenehmeres Vorankommen, da keine Bordsteinabsenkungen befahren werden müssen. Erfahrungen zeigen außerdem, dass Radfahrende in diesem Fall oft deutlicher von anderen Verkehrsteilnehmenden wahrgenommen werden. Dadurch werden sie häufig weniger gefährdet – etwa wenn Fahrzeuge aus Zufahrten in eine Straße einfahren.

  • Straßen mit Radweg aber ohne Benutzungspflicht

Es gibt aber auch Straßen, an denen Radwege zwar vorhanden sind, diese aber nicht genutzt werden müssen. Dort liegt also keine Radwegebenutzungspflicht vor. So wurde die Radwegebenutzungspflicht aktuell beispielsweise an der Amtmann-Schipper-Straße und der Straße In der Lauge außerhalb des Innenstadtrings aufgehoben. Weitere Straßen, an denen der Radweg freiwillig genutzt werden kann, sind beispielsweise die Nordwalder Straße, Borghorster Straße, Hansestraße, Brookweg, Vennweg oder der Hemberger Damm.

Wenn kein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrende auf der Straße im „Mischverkehr“ fahren.

  • Straßen mit Radwegebenutzungspflicht

Aber wann liegt eine Radwegebenutzungspflicht vor? Die Benutzungspflicht für Radwege liegt vor, wenn eines der folgenden Verkehrszeichen am Radweg angebracht ist:

Nr. 237 "Radweg"



Verkehrszeichen Nr. 237 "Radweg"


Nr. 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg"

         




Verkehrszeichen Nr. 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg"





Nr. 241-30 "Getrennter Geh- und Radweg"




 Verkehrszeichen Nr. 241-30 "Getrennter Geh- und Radweg"




Regelungen der verschiedenen Kreisverkehre

Es gibt in Emsdetten prinzipiell drei unterschiedliche Führungsformen in Kreisverkehren mit verschiedenen Regelungen zur Vorfahrtsberechtigung. Entsprechende Beschilderungen weisen jeweils auf die geltenden Regelungen hin. Um die Kreisverkehre sicher zu befahren, sollten der Kfz-Verkehr und auch der Radverkehr stets mit angemessener Geschwindigkeit fahren und aufeinander achten.

  • Führung auf separatem Radweg mit Vorfahrt für den Radverkehr

An diesen Kreisverkehren stehen für den Radverkehr direkt neben der Fahrbahn Bordstein-Radwege zur Verfügung. Radfahrende haben Vorfahrt vor ein- oder abbiegenden Fahrzeugen. Dies ist durch eine rote Markierung erkennbar.

Zum Beispiel: Stadtwerke-Kreisel, Düsterbeck-Kreisel, Döring-Kreisel


  • Führung auf separatem Radweg mit Vorfahrt für den Kfz-Verkehr

Auch an den Kreisverkehren außerhalb der Innenstadt gibt es Radwege direkt neben den Fahrbahnen. Hier hat allerdings Kfz-Verkehr Vorrang!

Zum Beispiel: Spatzenweg-Kreisel, Salvus-Kreisel


  • Führung auf der Straße

Hier wird der Radverkehr auf der Fahrbahn im Kreisverkehr mitgeführt. Radfahrende haben im Kreis Vorfahrt vor ein- oder abbiegenden Fahrzeugen.

Zum Beispiel: Amtmann-Schipper-Kreisel, Lerchenfeld-Kreisel

 

Hinweis: Seit dem Bau des Kreisverkehrs an der Post darf der Radweg zwischen dem Post-Kreisel und dem Stadtwerke-Kreisel nicht mehr in zwei Richtungen befahren werden. Radfahrende müssen auch hier jeweils den Radweg in Fahrtrichtung rechts nutzen.