Trauerbeflaggung

Trauerbeflaggung anlässlich der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz

Im vergangenen Jahr war es nach extremen Starkregenereignissen im Juli in beiden Bundesländern zu Hochwasser mit Überschwemmungen gekommen. In Gedenken an die Opfer hat das Land Nordrhein-Westfalen für diesen Tag Trauerbeflaggung für alle Dienststellen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Landesaufsicht unterstehen, angeordnet.